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Seit 2002 sind die historischen Altstädte von Stralsund und Wismar als Kulturdenkmal in der Welterbeliste der UNESCO vertreten. Ausschlaggebendes Kriterium war der Erhalt der mittelalterlichen Grundrissstruktur beider Altstädte. 2012 jährt sich die Aufnahme in die Welterbeliste bereits zum zehnten Mal.
Seit dem 27.06.2002 sind die historischen Altstädte der Hansestädte Stralsund und Wismar in der Welterbeliste der UNESCO vertreten. Ausschlaggebendes Kriterium war der Erhalt der mittelalterlichen Grundrissstruktur beider Altstädte.
Durch die gesammelten Erfahrungen bei der Antragstellung zur Aufnahme in die Welterbeliste erlebten beide Städte selbst, wie zeit- und kostenaufwendig die Vorbereitungen bis zur Antragsabgabe sind.
Im Zuge dessen gründeten Stralsund und Wismar zusammen die Stiftung „Deutsche Stiftung Welterbe“, deren Ziel es ist, weltweit die Aufnahme unterrepräsentierter Stätten in die Welterbeliste zu fördern sowie in ihrem Erhalt gefährdete Welterbestätten zu unterstützen.