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Die Angelei ist eine Freizeitbeschäftigung für deren Ausübung in Deutschland eine Genehmigung benötigt wird. Während dieser Sport in fast allen Bundesländern nur denjenigen vorbehalten ist, die nach Ablegen einer Prüfung im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind, gibt es seit 2005 in Mecklenburg Vorpommern eine Sonderregelung für Urlauber und Einwohner.
Um in MV angeln zu dürfen benötigen Sie folgende ZWEI Dokumente:
1. Fischereischein
- Gültig sind alle nach Ablegen einer Prüfung ausgestellten Fischereischeine für Sportfischer. Zuständig für die Erteilung dieses Fischereischeines sind die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seine Hauptwohnung hat.
- Gültig sind außerdem alle auf Antrag ausgestellten zeitlich begrenzten Touristenfischereischeine.
2. Angelerlaubnis
- Die Angelerlaubnis, auch Gewässerkarte genannt, erlaubt in einem bestimmten Gewässer im Rahmen der dort geltenden Regeln zu angeln und Fische zu entnehmen. Alle auf dieser Seite gemachten Angaben betreffen die Angelerlaubnis für die Küstengewässer unseres Landes (Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und die Ostsee). Für die Binnengewässer wird die Angelkarte in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers z.B. Binnenfischer, Fischereiunternehmen, Landesverband oder Anglerverein ausgestellt.
Gäste und Einwohner erhalten den zeitlich begrenzten Touristenfischereischein und die Angelerlaubnis direkt in der Tourismuszentrale.
Bitte legen Sie dafür ein gültiges Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis) und möglichst den bereits ausgefüllten Antrag vor. Diesen Antrag erhalten Sie >>hier<< bzw. können Sie sich am Ende dieser Seite runterladen.
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Die Zusendung des Touristenfischereischeins ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nur direkt über das Ordnungsamt möglich.
Die Angelerlaubnis können Sie auch unkompliziert ONLINE erwerben und gleich ausdrucken. (Zahlungen sind per Kreditkarte, GiroPay und PayPal möglich!)
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Kostenübersicht:
Touristenfischereischein: 24,00 EUR (gültig 28 Tage)
Verlängerung des Touristenfischereischeines: 13,00 EUR
(möglich im aktuellen Kalenderjahr für weitere 28 Tage)
Angelerlaubnis für 24 Stunden: 6,00 EUR
Angelerlaubnis für eine Woche: 12,00 EUR
Angelerlaubnis für das aktuelle Jahr: 30,00 EUR